AirBnB muss Vermieterdaten an Behörde melden
Durch eine Novelle des Wiener Tourismusförderungsgesetzes müssen künftig auch Vermietungsplattformen wie AirBnB Vermieterdaten an die Stadt Wien weiterleiten.
Für den vorübergehenden Aufenthalt in einer Unterkunft – egal ob Hotel, Gasthof, Pension oder auch Privatwohnung – gegen Entgelt im Gebiet der Stadt Wien muss eine Gemeindeabgabe („Ortstaxe“) in Höhe von rund 3 Prozent des Entgelts an das MA 6 abgeführt werden. Betroffen sind demnach auch sämtliche Vermieter, welche Wohnungen kurzfristig übers Internet vermieten. In der Vergangenheit wurde diese Ortstaxe von den Vermietern oft nicht entrichtet und die Gemeinde Wien konnte diese aufgrund der Anonymität der Vermieter nicht einfordern. Bei rund 7.000-8.000 privat vermieteten Unterkünften führt dies zu Ärger bei der Stadt über die entgangenen Einnahmen. Aus diesem Grund wurde das Tourismusförderungsgesetz novelliert und die Onlineplattform zum Datenaustausch verpflichtet.
Haben Vermieter ihre Daten nicht der Ortstaxe und all den anderen Abgaben unterzogen kann dies nun zum bösen Erwachen führen. Der Datenaustausch zwischen Gemeinde, Magistrat und Finanzverwaltung funktioniert nämlich bereits friktionslos. Eine Nachforderung der Tourismusabgabe ist der Beginn, wurden Gewinne erwirtschaftet so sind diese auch der Einkommen- und Umsatzsteuer zu unterziehen. Im Nachhinein können auch noch Sozialversicherungsbeiträge zur Nachzahlung kommen. Solange das Finanzamt noch nicht aktiv ermittelt, kann eine Selbstanzeige beim Finanzamt eingebracht werden, um einem Finanzstrafverfahren zu entgehen. Ist der Brief erst im Postkasten besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Anna Holzinger