Förderung E-Auto (2019)
Ab März 2019 wird die Anschaffung eines Elektro-PKWs (E-Auto) nur mehr mit € 3.000 statt € 4.000 subventioniert. Diese Unterstützung wird für Privatverbraucher bis zu einem Kaufpreis von € 50.000 und für Betriebe, Gemeinden und Vereine bis zu einem Kaufpreis von € 60.000 gewährt. Gefördert werden Fahrzeuge mit reinem Batteriebetrieb und Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoff-Zelle.
Für den Kauf von Plug-in-Hybriden, die über einen herkömmlichen Verbrennungsmotor sowie einen Elektroantrieb für Kurzstrecken verfügen, steht wie bisher eine Förderung von € 1.500 zu. Dabei ist zu beachten, dass zukünftig nur mehr Hybridfahrzeuge mit Benzinmotoren unterstützt werden.
Auch Heimladestationen werden weiterhin mit € 200 pro Wallbox gefördert. Für Ladestationen in Mehrparteienhäuser wird ab März sogar eine Unterstützung von € 600 gewährt.
Ebenfalls neu ist, dass nun auch Privatpersonen eine Förderung für Elektro-Transporträder beantragen können, die € 400 beträgt.
Wir informieren Sie gerne über die steuerliche Behandlung von Elektrofahrzeugen im Betriebsvermögen. Kontaktaufnahme
Autor: Patricia Heine