Nicht vergessen: Ihren Antrag für die Investitionsprämie!

 

Noch ist es möglich, dass man über den AWS-Fördermanager Anträge einbringt!

  • Was wird gefördert?

Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (inkl. gebrauchter Güter) in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 diese Förderung beantragt werden kann. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.

 

Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag beträgt EUR 5.000 (ohne USt). Mehrere Investitionen mit einem geringeren Volumen (d.h. unter EUR 5.000) können jedoch zu einem Antrag zusammengefasst werden.

 

Nicht förderungsfähig sind insbesondere klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.

 

  • Was ist eine "Erste Maßnahme"?

Als erste Maßnahmen gelten Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn; d.h. für vor 1.8.2020 bestellte Vermögensgegenstände gibt es keine Förderung. Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.

 

  • Wie hoch ist die Förderung = nicht rückzahlbarer Zuschuss

Die Investitionsprämie beträgt 7 % der Neuinvestitionen.

 

  • In welchen Fällen verdoppelt sich die Prämie auf 14 %?

Bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science. Darunter fallen bspw. Photovoltaikanlagen, Elektroautos, Hard- und Software. Die genaue Definition zu diesen Punkten finden Sie in den Förderrichtlinien.

 

  • Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich in Betracht.

Laut mündlicher Auskunft der AWS soll es auch möglich sein, mehrere Anträge pro Unternehmen zu stellen. Diese Auskunft wurde uns schriftlich bis dato leider nicht bestätigt.

  • Kombinationen mit anderen Förderungen sind möglich.

 

Gerne stehen wir Ihnen unterstützend zur Verfügung.

 

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