Steuerfreie Gutscheine: zusätzlich 365 Euro in 2020
Da im Jahr 2020 keine Weihnachtsfeiern stattfinden, können Sie als Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von zusätzlich bis zu € 365 abgabenfrei schenken. Die Gutscheine sind für die Mitarbeiter steuerfrei. Gesamt können heuer € 551 geschenkt werden.
Die Abgabenbefreiung dieser „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“ gilt in allen Bereichen, daher sind sie frei in:
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der Sozialversicherung (§ 746 Abs. 3 ASVG) und der betrieblichen Vorsorge,
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der Lohnsteuer (§ 124b Z. 371 EStG)
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Außerdem sind sie auch bei den Lohnnebenkosten frei (DB, den DZ und die Kommunalsteuer)
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Die Gutscheine dürfen überall einlösbar sein (z.B. Handel, Einkaufsmünzen von Einzelhändler-Verbänden, Gastronomie etc.), es gibt also diesbezüglich keine Einschränkung.
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Der Freibetrag für Sachzuwendungen (bis zu € 186,00 jährlich) bleibt weiterhin aufrecht. D.h. insgesamt können Sie im Jahr 2020 Gutscheine im Wert von € 551 verschenken.