Da im Jahr 2021 Weihnachtsfeiern nur eingeschränkt bzw. nicht stattfinden, können Sie als Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern auch heuer wieder Gutscheine im Wert von zusätzlich bis zu € 365 abgabenfrei schenken. Die Gutscheine sind für die Mitarbeiter steuerfrei. Gesamt können heuer € 551 geschenkt werden.
Die Abgabenbefreiung dieser „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“ gilt in allen Bereichen, daher sind sie frei in:
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der Sozialversicherung (§ 746 Abs. 3 ASVG) und der betrieblichen Vorsorge,
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der Lohnsteuer (§ 124b Z. 371 EStG)
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Außerdem sind sie auch bei den Lohnnebenkosten frei (DB, den DZ und die Kommunalsteuer)
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Die Gutscheine dürfen überall einlösbar sein (z.B. Handel, Einkaufsmünzen von Einzelhändler-Verbänden, Gastronomie etc.), es gibt also diesbezüglich keine Einschränkung.
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Der Freibetrag für Sachzuwendungen (bis zu € 186,00 jährlich) bleibt weiterhin aufrecht. D.h. insgesamt können Sie im Jahr 2021 Gutscheine im Wert von € 551 verschenken.
Hinweis: Diese Steuerbegünstigung befindet sich im Moment noch in der parlamentarischen Umsetzung! Weitere Infos - Status: 11.12.2021
