2. Lockdown: Infos zu den Hilfsmaßnahmen
Alle Infos zu den Neuerungen im Zusammenhang mit dem 2. Lockdown finden Sie hier. Neu ist insbesondere der Umsatzersatz in Höhe von 80 Prozent betroffener Branchen. Eine Komination von Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss soll möglich sein. Die Richtlinie zum Umsatzersatz ist noch ausständig.