
Volle Anrechnung der Elternkarenzen
Im Juli erschien eine Gesetzesänderung aufgrund welcher sich Änderungen bei allen Elternkarenzen gemäß Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz ergeben. Bei Geburten ab 01. August 2019 sind die Zeiten der Karenzen auf die dienstzeitabhängigen Ansprüche voll anzurechnen.