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Bezahlte Dienstfreistellung für Hilfseinsätze
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Dienstfreistellung für einen Hilfseinsatz, es sei denn der Arbeitgeber stimmt der Dienstfreistellung zu. Ab 01. September 2019 kann der Arbeitgeber für bestimmte ehrenamtliche Hilfseinsätze einen Bonus („Einsatzprämie“) aus dem Katastrophenfonds beantragen.