![Vorsteuer-Rückerstattung für 2018 bis spätestens 30.9.2019](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665394180643-7MAKSFSY1ZT952EAEMPM/52.+Vorsteuer-R%C3%BCckerstattung+f%C3%BCr+2018+bis+sp%C3%A4testens+30.9.2019.jpg)
Vorsteuer-Rückerstattung für 2018 bis spätestens 30.9.2019
Wenn Sie im Jahr 2018 öfters betrieblich veranlasst im EU-Ausland oder Drittländer unterwegs waren und Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer erhalten haben, können Sie sich die bezahlte Vorsteuer rückerstatten lassen. Folgende Fristen sind dabei zu beachten.
![Was ist eine ordnungsgemäße Rechnung?](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665394399681-WXJBCX861DJQSVRAF5QB/66.+Was+ist+eine+ordnungsgem%C3%A4%C3%9Fe+Rechnung.jpg)
Was ist eine ordnungsgemäße Rechnung?
Wer beim Vorsteuerabzug auf Nummer sichergehen will, sollte nur solche Rechnungen akzeptieren, welche alle Rechnungsmerkmale des Umsatzsteuergesetzes beinhalten.