
Vorsteuer-Rückerstattung für 2018 bis spätestens 30.9.2019
Wenn Sie im Jahr 2018 öfters betrieblich veranlasst im EU-Ausland oder Drittländer unterwegs waren und Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer erhalten haben, können Sie sich die bezahlte Vorsteuer rückerstatten lassen. Folgende Fristen sind dabei zu beachten.

Was ist eine ordnungsgemäße Rechnung?
Wer beim Vorsteuerabzug auf Nummer sichergehen will, sollte nur solche Rechnungen akzeptieren, welche alle Rechnungsmerkmale des Umsatzsteuergesetzes beinhalten.