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Verpflichtende elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke
Während Privatpersonen ein Wahlrecht darüber haben, ob sie behördliche Schriftstücke elektronisch empfangen wollen, sind Unternehmer ab dem 01.01.2020 verpflichtet behördliche Schriftstücke über einen elektronischen Zustelldienst empfangen zu können.