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Verpflichtende elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke
Allgemein 08.05.19 Allgemein 08.05.19

Verpflichtende elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke

Während Privatpersonen ein Wahlrecht darüber haben, ob sie behördliche Schriftstücke elektronisch empfangen wollen, sind Unternehmer ab dem 01.01.2020 verpflichtet behördliche Schriftstücke über einen elektronischen Zustelldienst empfangen zu können.

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