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Volle Anrechnung der Elternkarenzen
Im Juli erschien eine Gesetzesänderung aufgrund welcher sich Änderungen bei allen Elternkarenzen gemäß Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz ergeben. Bei Geburten ab 01. August 2019 sind die Zeiten der Karenzen auf die dienstzeitabhängigen Ansprüche voll anzurechnen.
![Bezahlte Dienstfreistellung für Hilfseinsätze](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665394072404-EJY1ILB4JKK0R8MN7DJC/45.+Bezahlte+Dienstfreistellung+f%C3%BCr+Hilfseins%C3%A4tze.jpg)
Bezahlte Dienstfreistellung für Hilfseinsätze
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Dienstfreistellung für einen Hilfseinsatz, es sei denn der Arbeitgeber stimmt der Dienstfreistellung zu. Ab 01. September 2019 kann der Arbeitgeber für bestimmte ehrenamtliche Hilfseinsätze einen Bonus („Einsatzprämie“) aus dem Katastrophenfonds beantragen.