![Alles zum Fixkostenzuschuss (Phase 2)](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393628641-RE7Z7Z8XYP3WV7QLQR6M/15.+Alles+zum+Fixkostenzuschuss+%28Phase+2%29.jpg)
Alles zum Fixkostenzuschuss (Phase 2)
Die Wirtschaftskammer hat alle Neuerungen zum Fixksotenzuschuss anschaulich zusammengefasst. Hier finden SIe das Factsheet der Wirtschaftskammer.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung des Fixkostenzuschuss behilflich!
![Rückwirkende Senkung der Einkommensteuer](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393657971-MYUXT4IXW2YXLOOLAJAC/17.+R%C3%BCckwirkende+Senkung+der+Einkommensteuer.jpg)
Rückwirkende Senkung der Einkommensteuer
Durch das Inkraftreten des Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wird der Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % gesenkt. Diese Senkung gilt für Jahreseinkommensteile zwischen € 11.000,00 und € 18.000,00 und erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2020. Von der Reduktion des Eingangssteuersatzes profitieren alle Steuerzahler, auch Einkommensbezieher höherer Steuerklassen, da auch bei diesen die Einkommensteile zwischen jährlich € 11.000,00 und € 18.000,00 mit dem Eingangssteuersatz besteuert werden.