
Dienstwohnungen bis 30m2 steuerfrei
Laut der neuen Verordnung des Finanzministeriums muss für eine Dienstwohnung bis 30m² kein Sachbezug angesetzt werden. Es fallen somit für das Zuverfügungstellen einer kleinen Dienstwohnung weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.

Ministerrat beschließt Familienbonus plus
Ab 2019 löst der „Familienbonus Plus“ den bisherigen Kinderfreibetrag ab. Was ändert sich dadurch?