
Dienstwohnungen bis 30m2 steuerfrei
Laut der neuen Verordnung des Finanzministeriums muss für eine Dienstwohnung bis 30m² kein Sachbezug angesetzt werden. Es fallen somit für das Zuverfügungstellen einer kleinen Dienstwohnung weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.
