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Dienstwohnungen bis 30m2 steuerfrei
Gastronomie, Steuerbegünstigung 10.09.18 Gastronomie, Steuerbegünstigung 10.09.18

Dienstwohnungen bis 30m2 steuerfrei

Laut der neuen Verordnung des Finanzministeriums muss für eine Dienstwohnung bis 30m² kein Sachbezug angesetzt werden. Es fallen somit für das Zuverfügungstellen einer kleinen Dienstwohnung weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.

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Erhöhter Kinderfreibetrag - erhöhte Alimente
Privatpersonen 18.03.18 Privatpersonen 18.03.18

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