Hochwasserschäden bei Privatpersonen
Wer privat vom Hochwasser betroffen ist, kann bestimmte Kosten für die Schadensbeseitigung steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Absetzbar sind unter anderem Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Schäden, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen, solange sie für die übliche Lebensführung notwendig sind. Luxusgüter sind hiervon ausgenommen. Um die steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen, ist eine Niederschrift der Gemeinde sowie die sorgfältige Dokumentation der Kosten entscheidend.