COVID-19: Einrichtung des Corona Krisenfonds in Höhe von 4 Milliarden Euro
Eckpunkte der Pressekonferenz vom 14.3.2020
Die Einrichtung des Corona Krisenfonds ist eine erste Sofortmaßnahme. Weitere Maßnahmen sollen folgen.
1.) Liquidität in den Unternehmen aufrecht erhalten
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Der Bund begibt Kreditgarantien: für KMUs und mittelständische Unternehmen. Außerdem sollen Überbrückungskredite gewährt werden.
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Steuerstundungen und -aussetzungen werden akzeptiert. Zinsen und Spesen sollen auf 0 herabgesetzt werden.
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Erleichterung für die Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen in Zusammenhang mit der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
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Exportförderung über Ausgabe von Garantien
2.) Arbeitsplätze zu sichern
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möglichst viele Arbeitnehmer sollen in Beschäftigung gehalten werden, hierzu wird eine eigene Form der Kurzarbeit geschaffen (Volumen: 400 Millionen)
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Anträge ab Montag 16. März möglich
3.) Einrichtung eines Härtefonds
Hier wurden keine konkreten Maßnahmen präsentiert. Gefördert sollen werden: EPUs, Familienbetriebe, die Tourismusindustrie, Hotellerie und der Kultursektor.
Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck soll die Unterstützung innerhalb der nächsten Tagen gewährleistet sein, eine Wartezeit von drei Wochen und mehr soll jedenfalls verhindert werden.
Am 15. März 2020 sollen im Parlament zahlreiche Gesetzesänderungen vorgenommen werden, um rasche Hilfe sicherzustellen. Es soll sowohl Unternehmern und Arbeitnehmern fair geholfen wird.
Stand: 14.3.2020