COVID-19: Existenzsicherungszuschuss der WKNÖ

 

Abhängig von Umsatzrückgang und Branchenzugehörigkeit (mindestens zweijährige WK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung) gibt es von der Wirtschaftskammer Niederösterreich einen einmaligen Existenzsicherungszuschuss von bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen. Die Antragstellung ist nur einmal möglich.

Diese Unterstützung richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten. Dabei werden dem gesamten Unternehmen Teilzeitbeschäftigte anteilig, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte gar nicht zugerechnet.

Ausschlaggebend für die Förderhöhe ist der Rückgang der Umsätze im Vergleich zu den Monaten im Vorjahr. Der Antrag kann bis zu sechs Monate ab Ende des Umsatzrückganges - bis spätestes 31.12.2020 - der jeweiligen Bezirksstelle übermittelt werden.

Wie ist einzureichen?

Der unterschriebene Antrag ist an die regional zuständige WK-Bezirksstelle zu übermitteln:

  • Per Fax

  • Postalisch

  • Per E-Mail (unterschriebenen Antrag fotografieren oder scannen und in das Mail einfügen)

 

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