COVID-19: eAMS-Konto bei Kurzarbeit
Für die monatliche Abrechnung der Kurzarbeit zwischen Unternehmer und AMS ist für den Unternehmer ein eAMS-Konto notwendig.
Sollten Sie ein eAMS-Konto haben, bitten wir Sie den Zugang zu testen, da das Passwort nach 6 Monaten ungültig wird. Bitte beantragen Sie ein neues Passwort.
Benötigen Sie ein eAMS-Konto, so ist mit dem Betreuer des Unternehmens beim AMS Rücksprache zu halten. Hier können Sie einen möglichen Ansprechpartner finden.
Weitere Details zum eAMS Konto finden Sie hier.
Wir bitten Sie rasch mit Ihrem Betreuer Kontakt aufzunehmen, da die Beantragung Zeit in Anspruch nimmt und im Zuge der Kurzarbeit Fristen zu wahren sind.
Ihr - seit 16. März gefühlt durchgehend lesendes & telefonierendes -
PV-Team von HOLZINGER.TAX