Fixkostenzuschuss I - nur mehr bis 31.8.2021 möglich
Unsere Fixkostenzuschuss - Task Force sind Profis, wenn es um die reibungslose Beantragung Ihres Fixkostenzuschusses geht.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Fixkosten, die im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 entstanden sind, für maximal drei Betrachtungszeiträume der Fixkostenzuschuss I beantragt werden kann. Die Antragsfrist endet am 31.08.2021. Falls Sie den Fixkostenzuschuss I noch beantragen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei.
Wenn Sie möchten, dass wir Sie bei der Beantragung des Fixkostenzuschusses tätig werden, dann melden Sie sich einfach telefonisch unter 05 9015.
Ihr HOLZINGER.TAX - Team