![Fixkostenzuschuss I - nur mehr bis 31.8.2021 möglich](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393433962-XUCUKSF0JWPDYZDFCC5I/3.+Fixkostenzuschuss+I+-+nur+mehr+bis+31.8.2021+m%C3%B6glich.jpg)
Fixkostenzuschuss I - nur mehr bis 31.8.2021 möglich
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Fixkosten, die im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 entstanden sind, für maximal drei Betrachtungszeiträume der Fixkostenzuschuss I beantragt werden kann. Die Antragsfrist endet am 31.08.2021. Falls Sie den Fixkostenzuschuss I noch beantragen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei.
![2. Lockdown: Infos zu den Hilfsmaßnahmen](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393580872-46XYAE3C26IA09O0FA2J/12.+2.+Lockdown+Infos+zu+den+Hilfsma%C3%9Fnahmen.jpg)
2. Lockdown: Infos zu den Hilfsmaßnahmen
Alle Infos zu den Neuerungen im Zusammenhang mit dem 2. Lockdown finden Sie hier. Neu ist insbesondere der Umsatzersatz in Höhe von 80 Prozent betroffener Branchen. Eine Komination von Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss soll möglich sein. Die Richtlinie zum Umsatzersatz ist noch ausständig.