![Mitarbeiter:innen-Vorteil: Teuerungsprämie 2022 und 2023](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1664791327937-OY742FAJUIN90O325NMG/unsplash-image-SoT4-mZhyhE.jpg)
Mitarbeiter:innen-Vorteil: Teuerungsprämie 2022 und 2023
Mitarbeiter:innen-Vorteil: Teuerungsprämie 2022 und 2023
Aktuell gibt es eine steuerliche Erleichterung als „Zuckerl für Mitarbeiter:innen“, die für Sie interessant sein könnte!
![Angleichung der Kündigungsfrist von Arbeitern und Angestellten](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393415424-TME6RDEGD354T0RK2196/2.+Angleichung+der+K%C3%BCndigungsfrist+von+Arbeitern+und+Angestellten.jpg)
Angleichung der Kündigungsfrist von Arbeitern und Angestellten
Ab 01.10.2021 kann die Arbeitgeberkündigung nur mehr unter Einhaltung der auch für die Angestellten geltenden längeren Kündigungsfristen ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur längere Kündigungsfristen, sondern auch neue Kündigungstermine berücksichtigen muss. Bei Ausspruch einer Kündigung muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Dienstverhältnis mit Quartalsende enden (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember)