![Umsatzsteuerzinsen – neue Verzinsung nach dem AbgÄG 2022](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665039671449-AZW8AVO25YPU1JX85S9M/Bild+f%C3%BCr+Umsatzsteuerzinsen.jpg)
Umsatzsteuerzinsen – neue Verzinsung nach dem AbgÄG 2022
Umsatzsteuerzinsen – neue Verzinsung nach dem AbgÄG 2022
![Mehrarbei bei Teilzeitkräften](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393498773-55520HQB8LNTLA4THKF4/7.+Mehrarbei+bei+Teilzeitkr%C3%A4ften.jpg)
Mehrarbei bei Teilzeitkräften
Für Mehrarbeitsstunden gebührt lt. Arbeitszeitgesetz nach § 19 d ein Zuschlag von 25%. Sind neben dem 25%igen gesetzlichen Teilzeitzuschlag auch andere gesetzliche oder kollektivvertragliche Zuschläge für diese konkrete Mehrleistung vorgesehen, gebührt nur der höchste Zuschlag.