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Mehrarbei bei Teilzeitkräften
Arbeitsrecht, Familienbetrieb, Prüfung 17.03.21 Arbeitsrecht, Familienbetrieb, Prüfung 17.03.21

Mehrarbei bei Teilzeitkräften

Für Mehrarbeitsstunden gebührt lt. Arbeitszeitgesetz nach § 19 d ein Zuschlag von 25%. Sind neben dem 25%igen gesetzlichen Teilzeitzuschlag auch andere gesetzliche oder kollektivvertragliche Zuschläge für diese konkrete Mehrleistung vorgesehen, gebührt nur der höchste Zuschlag.

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