COVID-19-Test: Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Covid-19-Test übernimmt, stellt dies keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor und somit ist kein Sachbezug anzusetzen. Diese Rechtsansicht des BMF liegt § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 zugrunde, analog zu Impfungen.
Rückwirkende Senkung der Einkommensteuer
Durch das Inkraftreten des Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wird der Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % gesenkt. Diese Senkung gilt für Jahreseinkommensteile zwischen € 11.000,00 und € 18.000,00 und erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2020. Von der Reduktion des Eingangssteuersatzes profitieren alle Steuerzahler, auch Einkommensbezieher höherer Steuerklassen, da auch bei diesen die Einkommensteile zwischen jährlich € 11.000,00 und € 18.000,00 mit dem Eingangssteuersatz besteuert werden.