![Private Nutzung von Betriebsvermögen – „Der Kuchen und das Stück, das man selbst isst“](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665394090431-Y11318NJQXXQ77WE5G0J/46.+Private+Nutzung+von+Betriebsverm%C3%B6gen+%E2%80%93+%E2%80%9EDer+Kuchen+und+das+St%C3%BCck%2C+das+man+selbst+isst%E2%80%9C.jpg)
Private Nutzung von Betriebsvermögen – „Der Kuchen und das Stück, das man selbst isst“
Eine vorübergehende Verwendung Ihres Betriebsvermögens für private Zwecke als Unternehmer im Rahmen eines Einzelunternehmens ist als Nutzungsentnahme zu berücksichtigen.