![Angleichung der Kündigungsfrist von Arbeitern und Angestellten](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393415424-TME6RDEGD354T0RK2196/2.+Angleichung+der+K%C3%BCndigungsfrist+von+Arbeitern+und+Angestellten.jpg)
Angleichung der Kündigungsfrist von Arbeitern und Angestellten
Ab 01.10.2021 kann die Arbeitgeberkündigung nur mehr unter Einhaltung der auch für die Angestellten geltenden längeren Kündigungsfristen ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur längere Kündigungsfristen, sondern auch neue Kündigungstermine berücksichtigen muss. Bei Ausspruch einer Kündigung muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Dienstverhältnis mit Quartalsende enden (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember)
![Die neuen Homeoffice-Regelungen](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393447215-SMY3YD11BRDA0MLPEW4H/4.+Die+neuen+Homeoffice-Regelungen.jpg)
Die neuen Homeoffice-Regelungen
Mit 1. April 2021 traten in Österreich gesetzliche Neuregelungen für das Arbeiten von Zuhause in Kraft. Nachführend wollen wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Eckpunkten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben.