
COVID-19: eAMS-Konto bei Kurzarbeit
Für die monatliche Abrechnung der Kurzarbeit zwischen Unternehmer und AMS ist für den Unternehmer ein eAMS-Konto notwendig. Dieses Konto beantragen SIe bei Ihrem zuständigen AMS-Betreuer.

Für die monatliche Abrechnung der Kurzarbeit zwischen Unternehmer und AMS ist für den Unternehmer ein eAMS-Konto notwendig. Dieses Konto beantragen SIe bei Ihrem zuständigen AMS-Betreuer.