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COVID-19: eAMS-Konto bei Kurzarbeit
Für die monatliche Abrechnung der Kurzarbeit zwischen Unternehmer und AMS ist für den Unternehmer ein eAMS-Konto notwendig. Dieses Konto beantragen SIe bei Ihrem zuständigen AMS-Betreuer.
![COVID-19: Kurzarbeitsmodell neu](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393747082-IA0W0X6DVSTU7ZJ4ZIWV/23.+COVID-19+Kurzarbeitsmodell+neu.jpg)
Für die monatliche Abrechnung der Kurzarbeit zwischen Unternehmer und AMS ist für den Unternehmer ein eAMS-Konto notwendig. Dieses Konto beantragen SIe bei Ihrem zuständigen AMS-Betreuer.