
Private Nutzung von Betriebsvermögen – „Der Kuchen und das Stück, das man selbst isst“
Eine vorübergehende Verwendung Ihres Betriebsvermögens für private Zwecke als Unternehmer im Rahmen eines Einzelunternehmens ist als Nutzungsentnahme zu berücksichtigen.

Alles rund um den Urlaub
Urlaubsvereinbarung versus Betriebsurlaub, Krankenstand im Urlaub… und was sonst noch rund um das Thema Urlaub zu beachten ist