![Fixkostenzuschuss I - nur mehr bis 31.8.2021 möglich](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393433962-XUCUKSF0JWPDYZDFCC5I/3.+Fixkostenzuschuss+I+-+nur+mehr+bis+31.8.2021+m%C3%B6glich.jpg)
Fixkostenzuschuss I - nur mehr bis 31.8.2021 möglich
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Fixkosten, die im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 entstanden sind, für maximal drei Betrachtungszeiträume der Fixkostenzuschuss I beantragt werden kann. Die Antragsfrist endet am 31.08.2021. Falls Sie den Fixkostenzuschuss I noch beantragen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei.
![Die neuen Homeoffice-Regelungen](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393447215-SMY3YD11BRDA0MLPEW4H/4.+Die+neuen+Homeoffice-Regelungen.jpg)
Die neuen Homeoffice-Regelungen
Mit 1. April 2021 traten in Österreich gesetzliche Neuregelungen für das Arbeiten von Zuhause in Kraft. Nachführend wollen wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Eckpunkten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben.