
Rückwirkende Senkung der Einkommensteuer
Durch das Inkraftreten des Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wird der Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % gesenkt. Diese Senkung gilt für Jahreseinkommensteile zwischen € 11.000,00 und € 18.000,00 und erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2020. Von der Reduktion des Eingangssteuersatzes profitieren alle Steuerzahler, auch Einkommensbezieher höherer Steuerklassen, da auch bei diesen die Einkommensteile zwischen jährlich € 11.000,00 und € 18.000,00 mit dem Eingangssteuersatz besteuert werden.

Förderung für Neugründer
Wird man lt. Neugründungs-Förderungsgesetz als Neugründer qualifiziert, so kommt man in den Genuss einiger Vorteile. Diese Vorteile gibt es jedoch nur mit einem bestätigten NeuFoe2-Formular.