![Rückwirkende Senkung der Einkommensteuer](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393657971-MYUXT4IXW2YXLOOLAJAC/17.+R%C3%BCckwirkende+Senkung+der+Einkommensteuer.jpg)
Rückwirkende Senkung der Einkommensteuer
Durch das Inkraftreten des Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wird der Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % gesenkt. Diese Senkung gilt für Jahreseinkommensteile zwischen € 11.000,00 und € 18.000,00 und erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2020. Von der Reduktion des Eingangssteuersatzes profitieren alle Steuerzahler, auch Einkommensbezieher höherer Steuerklassen, da auch bei diesen die Einkommensteile zwischen jährlich € 11.000,00 und € 18.000,00 mit dem Eingangssteuersatz besteuert werden.
![Förderung für Neugründer](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665394231250-O503FNJG9JYI8Y0PJME6/55.+F%C3%B6rderung+f%C3%BCr+Neugr%C3%BCnder.jpg)
Förderung für Neugründer
Wird man lt. Neugründungs-Förderungsgesetz als Neugründer qualifiziert, so kommt man in den Genuss einiger Vorteile. Diese Vorteile gibt es jedoch nur mit einem bestätigten NeuFoe2-Formular.