![Vorsteuer-Rückerstattung für 2018 bis spätestens 30.9.2019](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665394180643-7MAKSFSY1ZT952EAEMPM/52.+Vorsteuer-R%C3%BCckerstattung+f%C3%BCr+2018+bis+sp%C3%A4testens+30.9.2019.jpg)
Vorsteuer-Rückerstattung für 2018 bis spätestens 30.9.2019
Wenn Sie im Jahr 2018 öfters betrieblich veranlasst im EU-Ausland oder Drittländer unterwegs waren und Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer erhalten haben, können Sie sich die bezahlte Vorsteuer rückerstatten lassen. Folgende Fristen sind dabei zu beachten.
![Umsatzsteuer: Erleichterung für Kleinstunternehmer bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665394295029-FYDZWJGOSUAPC8X3IG3X/59.+Umsatzsteuer+Erleichterung+f%C3%BCr+Kleinstunternehmer+bei+elektronisch+erbrachten+sonstigen+Leistungen.jpg)
Umsatzsteuer: Erleichterung für Kleinstunternehmer bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen
Werden elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an einen Nichtunternehmer erbracht, sind diese grundsätzlich am Empfängerort steuerbar.