
Umsatzsteuer: Erleichterung für Kleinstunternehmer bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen
Werden elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an einen Nichtunternehmer erbracht, sind diese grundsätzlich am Empfängerort steuerbar.

AMS-Förderungen künftig über das eAMS-Konto beantragen
Das AMS versucht digitaler zu werden und ändert Prozesse. Dies hat für UnternehmerInnen unter anderem die Auswirkung, dass in manchen Bundesländern (bspw. Niederösterreich) AMS-Förderungen zukünftig nur mehr über das eAMS-Konto beantragt werden können.