
COVID-19: Härtefall-Fonds Erstinformation Sicherheitsnetz für Selbständige
Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

COVID-19: eAMS-Konto bei Kurzarbeit
Für die monatliche Abrechnung der Kurzarbeit zwischen Unternehmer und AMS ist für den Unternehmer ein eAMS-Konto notwendig. Dieses Konto beantragen SIe bei Ihrem zuständigen AMS-Betreuer.