![Angleichung der Kündigungsfrist von Arbeitern und Angestellten](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393415424-TME6RDEGD354T0RK2196/2.+Angleichung+der+K%C3%BCndigungsfrist+von+Arbeitern+und+Angestellten.jpg)
Angleichung der Kündigungsfrist von Arbeitern und Angestellten
Ab 01.10.2021 kann die Arbeitgeberkündigung nur mehr unter Einhaltung der auch für die Angestellten geltenden längeren Kündigungsfristen ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur längere Kündigungsfristen, sondern auch neue Kündigungstermine berücksichtigen muss. Bei Ausspruch einer Kündigung muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Dienstverhältnis mit Quartalsende enden (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember)
![Fixkostenzuschuss I - nur mehr bis 31.8.2021 möglich](https://images.squarespace-cdn.com/content/v1/63247ab16907c345f631d361/1665393433962-XUCUKSF0JWPDYZDFCC5I/3.+Fixkostenzuschuss+I+-+nur+mehr+bis+31.8.2021+m%C3%B6glich.jpg)
Fixkostenzuschuss I - nur mehr bis 31.8.2021 möglich
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Fixkosten, die im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 entstanden sind, für maximal drei Betrachtungszeiträume der Fixkostenzuschuss I beantragt werden kann. Die Antragsfrist endet am 31.08.2021. Falls Sie den Fixkostenzuschuss I noch beantragen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei.